Mietbedingungen

Mietbedingungen der Peritum Outdoor GmbH

Die Bestätigung der Dachzeltbuchung im Buchungsformular stellt eine verbindliche Mietanfrage durch den Mietinteressenten dar.
Nach der Bestätigung durch den Vermieter kommt somit ein rechtswirksamer Mietvertrag zustande.

Spätestens bei der Dachzeltabholung ist eine Kaution in Höhe von 300,- € zu bezahlen. Diese ist ein Bestandteil des Vertrages und wird nach der ordnungsgemäßen Rückgabe des Zeltes im unveränderten Zustand in der gleichen Form in der die Einzahlung erfolgt ist, zurückerstattet.

Die Dachzelte werden durch die Mitarbeiter der Peritum auf das durch den Mieter vorbereitete Zielfahrzeug (montierte Dachgepäckträger) montiert.
Die Dachträger sollten in ausreichender Stückzahl und im richtigen Abstand montiert sein.
Das Dachzeltgewicht und die montierten Dachträger dürfen die durch den Fahrzeughersteller angegebenen Dachlasten nicht übersteigen.
Eine Prüfung der Daten findet im Vorfeld durch den Mieter statt.

Bei bereits montierten Dachträgersystemen, Dachkörben und sonstigen Sonderanfertigungen kann ein zusätzlicher Kosten- und Zeitaufwand bei der Dachzeltmontage entstehen. Dachträger sind nicht genormt, somit werden evtl. zusätzliche Teile und ein größerer Zeitaufwand zur fachgerechten Montage benötigt. Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht im Preis enthalten, so dass in diesen Fällen mit einem Aufpreis gerechnet werden muss. Bei der Vielzahl an unterschiedlichen Dachträgersystemen können wir leider nicht garantieren, immer die benötigten Teile auf Lager zu haben. Um einen reibungslosen Ablauf sicher zu stellen, teilen Sie uns bitte im Voraus mit, was Sie für ein Dachträgersystem nutzen!

1) Mietzeitraum
a) Die Mietdauer, im folgenden Nutzungsdauer genannt, berechnet sich nach Kalendertagen. Hierbei zählen Abhol- und Rückgabetag jeweils als voller Tag.

2) Kaution / Anzahlung
a) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung werden 25 % der Mietsumme als Anzahlung fällig. Diese kann per Überweisung oder per PayPal auf das auf der Buchungsbestätigung angegebene Konto beglichen werden.
b) Die in der Buchungsbestätigung angegebene restliche Anmietgebühr, ist eine Woche vor Anmietdatum zu überweisen oder per Paypal zu begleichen. Es besteht keine Möglichkeit der Kartenzahlung.
c) Vor Abholung ist eine Kaution zu überweisen oder per PayPal zu begleichen. (Fjordsen: 300 Euro, Haven und Dometic 400 Euro)

d) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Servicegebühr in Höhe von 50€ per Überweisung oder per PayPal auf das auf der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
e) Eine Kopie des Personalausweises verbleibt bis zur Rückgabe des Dachzeltes beim Vermieter.

3) Stornierung
a) Wird der Vertrag vom Mieter bis 4 Wochen vor Anmietdatum storniert, fallen 50,00 Euro als Stornierungskosten an.
b) Wird der Vertrag bis eine Woche vor Anmietdatum storniert, fallen 50 % Stornierungskosten der Gesamtsumme an.
c) Wird der Vertrag innerhalb einer Woche bis zum Anmietdatum storniert, fällt die Gesamtsumme an, welche dem Vermieter innerhalb von sieben Tagen auf sein Konto überwiesen wird.

4) Verlängerung / Verspätete bzw. Vorzeitige Rückgabe
a) Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist telefonisch oder schriftlich vorher mit dem Vermieter abzusprechen und durch den Vermieter ausdrücklich zu genehmigen.
b) Gibt der Mieter das Dachzelt ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Vermieters verspätet zurück, fällt eine Gebühr von 50,- Euro für den ersten verspäteten Tag an. Ab dem zweiten Tag der Verspätung fallen 100,- Euro pro Tag an.
c) Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des anteiligen Mietpreises.

5) Montage / Demontage
a) Die Abholung / Montage und Rückgabe / Demontage der Mietartikel erfolgt nach vorheriger Terminabsprache. Die Montage erfolgt gemeinsam durch Vermieter und Mieter.
b) Der Vermieter haftet für die durch seine Mitarbeiter verursachten Schäden am Fahrzeug nur im Falle von nachweislicher grober Fahrlässigkeit. Für vom Mieter verursachte Schäden haftet der Vermieter nicht.
c) Für die Anbringung am Dachaufbau besteht von Vermieterseite eine Haftpflichtversicherung, die evtl. Schäden bei der Montage ersetzt. Diese sind sofort vom Mieter vor Ort anzuzeigen. Nachträgliche Mängel können nicht angezeigt werden.
d) Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.
e) Das Dachzeltgewicht und die montierten Dachträger dürfen die durch den Fahrzeughersteller angegebenen Dachlasten nicht übersteigen. Eine Prüfung der Daten findet im Vorfeld durch den Mieter statt.

6) Übergabe
a) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand (gereinigt & desinfiziert) zu übergeben.
b) Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen.
c) Mit der Übergabe des Dachzeltes geht die Gefahr auf den Mieter über. Er überprüft in regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten 100 km und danach alle 500 km den festen Sitz um gegebenenfalls die Schrauben nachzuziehen.

7) Rückgabe
a) Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Dachzelt in gebrauchstauglichem Zustand zurückzugeben.
b) Wird das Dachzelt ungereinigt zurückgegeben, so kann der Vermieter einen Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 Euro ohne Nachweis, als Reinigungsgebühr verlangen.
c) Tiere, Rauchen und Essen sind im Dachzelt nicht erlaubt, bei Zuwiderhandlungen zahlt der Mieter eine Reinigungspauschale von 150,00 Euro.
d) Gibt der Mieter das Dachzelt defekt zurück, so verpflichtet er sich die Reparaturkosten zu übernehmen. Diese werden mit der Mietkaution verrechnet. Übersteigt der Betrag für die notwendige Reparatur die Höhe der Mietkaution, ist dieser vom Mieter zu bezahlen.

8) Schäden / Verlust
a) Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend zu benachrichtigen, damit das Dachzelt im Anschluss weitervermietet werden kann oder für Ersatz sorgen kann um die Folgegeschäfte bedienen zu können.
b) Kommt der Mieter diesen Aufforderungen nicht nach, hat er die Kosten für Folgeaufträge wegen Nichtlieferung an den Folgemieter zu übernehmen (z. B. entgangene Mietgebühr, Kosten für die Nachbestellung).
c) Pflege und Austausch von Teilen aufgrund normaler Abnutzung sind in den Mietgebühren enthalten.
d) Beschädigungen und Verschleiß aufgrund anormaler schwerer Betriebsbedingungen an den Mietgegenständen gehen zu Lasten des Mieters (z. B. Schäden durch Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Einfahren in Garagen oder Parkhäuser).
e) Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Anmietdauer untersagt, da Schäden am Dachzelt entstehen könnten.
f) Die Höhe und Breite der Fahrzeuge inkl. Dachzelt müssen berücksichtigt werden und werden auf Wunsch am Tag der Anmietung gemessen und vermerkt, um Schäden am Fahrzeug und Dachzelt zu vermeiden, zum Beispiel bei Einfahrten in Parkhäuser, auf Fähren, etc..
g) Bei einem Totalschaden oder Verlust des Dachzeltes hat der Mieter dem Vermieter das Dachzelt zum derzeitigen Neuwert (Listenpreis Hersteller inkl. aufgelistetem Zubehör) zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör (z. B. Leiter, Vorzelt, Zubehör, etc.). Hier werden die aktuellen Listenpreise inkl. Versandkosten veranschlagt.

9) Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der vom Gesetz vorgeschriebene, unter Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt für beide Teile Görlitz.
b) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Mietvertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Mietbedingungen, rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Änderungen und Irrtümer, Druckfehler sowie Abweichungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

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